ZERTIFIZIERUNG HAMBURG
Grundstücksentwässerung gemäß §13b des Hamburgischen Abwassergesetzes
Gemäß § 13 des Hamburgischen Abwassergesetztes (HmbAbwG) dürfen in Hamburg Grundstücksentwässerungsanlagen nur durch Fachbetriebe gemäß § 13b hergestellt, geändert und abgebrochen werden.
Ansprechpartner für die Zertifizierung und Auskünfte zu den Fachbetrieben
Dipl.-Ing. Oliver Timm E-Mail: o.timm@kanalbau.com |
Die Zertifizierung der Fachbetriebe erfolgt für einen oder mehrere Ausführungsbereiche. Die Definitionen der Ausführungsbereiche
können unter den nachfolgenden Rubriken aufgerufen werden:
Fachbetriebe gemäß § 13b:
Dieser schließt Ausführungsbereich 2 und 7 ohne Prüfung bestehender Anlagen gemäß DIN 1986-30 ein.
Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden ohne Abwasserbehandlungsanlagen mit Ausnahme von Sand- und Schlammfängen einschließlich der Prüfung auf Dichtheit.
Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 1 zertifiziert sind
Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden für die Ableitung von Niederschlagswasser.
Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 2 zertifiziert sind
Grabenlose Errichtung und Sanierung von Grundleitungen einschließlich der Schächte.
Anmerkung: Die zertifizierten Verfahren (z.B. ungesteuerter Rohrvortrieb oder vor Ort härtendes Schlauchlining) werden auf der Zertifizierungsurkunde benannt. Der Kunde hat somit die Möglichkeit, Fachbetriebe für spezielle Verfahren auszuwählen.
Gemäß § 21 der Hamburgischen Bauordnung, müssen alle grabenlosen Sanierungsverfahren eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deuteschen Instituts für Bautechnik, Berlin, besitzen.
Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 3 zertifiziert sind
Errichten, Ändern und Abbrechen von Abscheideranlagen.
Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 4 zertifiziert sind
Errichten, Ändern und Abbrechen von Kleinkläranlagen.
Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 5 zertifiziert sind
Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.
Prüfung nach DIN EN 1610
Die hier aufgelisteten Firmen sind für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen mit Druck (Luft oder Wasser) gemäß der DIN EN 1610 zertifiziert.
Prüfung nach DIN 1986-30
Die hier aufgelisteten Firmen verfügen neben der Ausstattung für die Dichtheitsprüfung neu hergestellter Grundstücksentwässerungsanlagen auch über Geräte und Sachkundige für die TV-Inspektion. Sie sind damit in der Lage, den gemäß DIN 1986-30 für bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen möglichen optischen Dichtheitsnachweis zu führen.
Liste der Firmen, die für den Ausführungsbereich 7 (DIN 1986-30) zertifiziert sind (Dichtheitsprüfung - Bestand)