AUFTRAGSVERGABE
Prüfung der Bietereignung vor Auftragsvergabe
Die fachtechnische Qualifikation der Bieter ist ein maßgebliches Entscheidungskriterium für die Vergabe von Aufträgen. Zur Prüfung der Bietereignung in Hinblick auf dieses für den Projekterfolg wichtige Kriterium steht mit der Gütesicherung RAL-GZ 961 ein neutrales Instrument zur Verfügung.
In den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 sind detaillierte Anforderungen an Unternehmung und Personal definiert hinsichtlich Fachkunde, technischer Leistungsfähigkeit und technischer Zuverlässigkeit. Im einzelnen betrifft dies Anforderungen an Erfahrung und Zuverlässigkeit des Unternehmens bzw. Personals, an die Qualifikation des Personals und dessen regelmäßige Schulung, an Betriebseinrichtungen und Geräte, an Nachunternehmer und Dokumentation der Eigenüberwachung.
Die Erfüllung dieser Anforderungen wird von Auftraggebern verlangt und ist vom Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Gewährleistet wird die Erfüllung dieser Anforderungen durch die kontinuierliche Beratung und Überprüfung der Gütezeicheninhaber durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure.
⇒ ERKLÄRFILME GÜTESICHERUNG KANALBAU RAL-GZ 961
- Grundsätzliche Zusammenhänge bei der Prüfung der Bietereignung
- Forderung der Bietereignung in der Vergabebedingung
- Formulierung zur Forderung Bieterqualifikation nach RAL-GZ 961
- Anwendungshilfen und weitergehende Informationen zu Forderung, Prüfung und Nachweis der Bietereignung nach RAL-GZ 961 (Hinweise zu EFB).
- Rechtliche Rahmenbedingungen zur Forderung der Bietereignung
- Ansprechpartner bei Fragen
- Anträge auf Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Kanalbau