Europaweite Ausschreibungen
Hinweis zu EU-weiten Ausschreibungen
Bei EU-weiten Ausschreibungen sind die Anforderungen der Eignungsprüfung (RAL-GZ 961) schon in der Auftragsbekanntmachung vollumfänglich zu integrieren.
Ein Verweis auf die Anforderungen über externe Quellen wie z.B. www.kanalbau.com ist nicht ausreichend. Stattdessen ist eine elektronische Adresse anzugeben, unter der die Vergabeunterlagen vollständig und uneingeschränkt abgerufen werden können. Diese elektronische Adresse muss auf Seiten führen, auf deren Bestand und Inhalte nur der jeweilige Auftraggeber / die Vergabestelle selbst Einfluss hat.
In diesem Zusammenhang kann (können) auftragsbezogen der (die) betreffende(n) Auszug (Auszüge) aus den Güte- und Prüfbestimmungen genutzt werden: