Bietereignung
Nachweis der Bietereignung in Bezug auf die Fachkunde
Vergabestellen sind gehalten, öffentliche Aufträge zur Herstellung und Instandsetzung von Abwasserleitungen und -kanälen an geeignete Bieter zu vergeben. Daher prüfen derzeit bundesweit mehr als 5.500 öffentliche Auftraggeber bzw. Ingenieurbüros die fachtechnische Eignung der Bieter auf Grundlage der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 als Referenzniveau zur Formulierung von Eignungsanforderungen.
In den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 sind zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern abgestimmte Anforderungen definiert an Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und technische Zuverlässigkeit sowie die Dokumentation der Eigenüberwachung.
Die Erfüllung dieser Anforderungen sind vom Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis über das Gütezeichen Kanalbau der entsprechenden Beurteilungsgruppe wird auf Grundlage einer kontinuierlichen Beratung und Prüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure von der Gütegemeinschaft ausgestellt.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich informieren zu:
- Abläufe zum Nachweis der Bietereignung
- Güte- und Prüfbestimmungen
- Qualifikationsanforderungen an Unternehmen zur Ausführung von Maßnahmen:
in offener Bauweise (AK3, AK2, AK1), im Rohrvortrieb (VP, VM, VMD, VO,VOD), in der Sanierung (S), der Inspektion (I), Reinigung (R) oder Dichtheitsprüfung (D) - Qualifikationsanforderungen an ausschreibende und bauüberwachende Stellen von Maßnahmen:
in offener Bauweise (ABAK), im Rohrvortrieb (ABV), in der Sanierung (ABS).
- Qualifikationsanforderungen an Unternehmen zur Ausführung von Maßnahmen:
- Leitfäden für die Eigenüberwachung von Maßnahmen der Gütezeicheninhaber
- Ansprechpartner
- Anträge auf Mitgliedschaft und Gütezeichenverleihung
- Alternative Qualifikationsnachweise für den Bereich Grundstücksentwässerung