Beiratssitzung

Der Beirat sieht sich als Interessenvertreter und Mittler des Güteschutzgedankens. 

§ 1 Mitglieder 
Die Mitglieder des Beirates bestehen aus Vertretern des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, die die im Kanalbau tätigen Betriebe repräsentieren. 
Je Verband werden höchstens 3 Mitglieder benannt. Vertreter der Geschäftsführungen dieser Verbände nehmen beratend an den Sitzungen teil. 

§ 2 Aufgaben 
Die Aufgaben des Beirates bestehen darin, die Gütegemeinschaft in allen Belangen der Gütesicherung zu beraten, die Interessen der in den Verbänden organisierten Unternehmen zu vertreten und ein Beiratsmitglied in den Vorstand der Gütegemeinschaft zu entsenden. 

Termine

15 Oct Di 15.10.24 | 60549 Frankfurt
Abgesagt - neuer Termin folgt - 73. Beiratssitzung