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Präzise Anforderungen führen zum Ziel
RAL Gütezeichen Kanalbau – Beurteilungsgruppe AK
Zur Umsetzung nachhaltiger Investitionen bei Kanalbau und Instandhaltung braucht der Auftraggeber qualifizierte Unternehmen und Ingenieurbüros, um eine fachgerechte Realisierung entsprechender Bauvorhaben sicherzustellen. Hierzu legt der Auftraggeber mit Blick auf die geplante Maßnahme Anforderungen an die fachliche Eignung der ausführenden Unternehmen fest; zum Beispiel durch Forderung eines Eignungsnachweises orientiert an einer der Beurteilungsgruppen der Gütesicherung RAL-GZ 961. Einen entsprechenden Nachweis der Bieter macht der Auftraggeber damit in seinem Ausschreibungsverfahren zur Voraussetzung.
Bei Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise existieren innerhalb der RAL-Gütesicherung mit AK3, AK2 und AK1 drei aufeinander aufbauende Anforderungsniveaus. Die Unterschiede zwischen den Anforderungsniveaus sind für Auftraggeber und Gütezeicheninhaber gleichermaßen von Bedeutung. Die Ausschreibung muss konkret formulierte Anforderungen an die Fachkunde enthalten. Der Auftraggeber fordert je nach Randbedingungen der Maßnahme in der Regel den Eignungsnachweis über das Niveau AK3, AK2 oder AK1. Das ist notwendig, denn die Gütezeicheninhaber haben sehr unterschiedliche Leistungsspektren, die sie in Abhängigkeit der Beurteilungsgruppe AK3, AK2 und AK1 unter anderem über auskömmliche Referenzen nachgewiesen haben.
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